AGB
1. Allgemeines
Für sämtliche Buchungen über die A-Team Agency gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.
2. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Die Aufträge des Kunden gelten erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur als angenommen.
3. Eigentumsrecht und Urheberschutz
Alle Leistungen der Agentur (z.B. Musikschnitte, Choreografien) und auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum des jeweiligen Tanztrainers und dürfen nicht ohne Absprache weiterverwendet werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang.
Änderungen von Leistungen (z.B. Austragungsort, Uhrzeit, Tanzstil,…) der Agentur durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und des jeweiligen Tanztrainers möglich.
Für die Nutzung von Leistungen des Tanztrainers, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist die Zustimmung der Agentur erforderlich.
4. Genehmigung
Die Leistungen der Agentur sind vom Kunden zu überprüfen und eventuelle Unzufriedenheit ist bei Projekten über einen längeren Zeitraum spätestens nach der 3. Einheit schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung der Leistung (Änderung der Konditionen, Austausch des Tanztrainers) durch die Agentur zu.
5. Termine
Die Agentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Kann eine Leistung im Ausnahmefall vom vereinbarten Tanztrainer nicht ausgeführt werden, kann dieser sich von einer/m qualifizierten/m TanztrainerIn vertreten lassen oder der Termin wird zu einem neu vereinbarten Termin nachgeholt. Im Falle einer Vorabbezahlung wird das Honorar bei Fallenlassens der Einheit von der Agentur binnen 10 Tagen rückerstattet.
6. Leistung und Honorar
Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Bei Projekten über einen längeren Zeitraum ist der Gesamtbetrag spätestens 3 Wochen nach Beginn des Engagements zu bezahlen.
Kostenvoranschläge der Agentur sind grundsätzlich unverbindlich.
7. Zahlung
Die Rechnungen der Agentur sind ab Rechnungsdatum fällig, sofern es nicht anderes vereinbart wurde.
Bei verspäteter Zahlung ab 10 Tagen gelten Verzugszinsen in der Höhe von derzeit 10 %.
8. Haftung
Für alle Veranstaltungen haftet allein der Veranstalter. Von Seiten der Agentur wird keine Haftung übernommen.